Auszug aus der Satzung (geänderte Fassung vom 17.01.2009)
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§ 1 Name und Sitz
(1) Der Name des Vereins lautet „OuverTüre“; gegründet von ehemaligen Stipendiaten der Robert Bosch Stiftung und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes. Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz „e.V.“
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.
(2) Zweck des Vereins ist das Engagement in den Bereichen Völkerverständigung und Bildung, im Besonderen die Förderung des Kultur- und Sprachaustausches in Europa.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Vereinstätigkeit
Das Satzungswerk wird insbesondere verwirklicht durch:
(1) den Aufbau und die Pflege eines Informations- und Kontaktnetzwerkes
(2) die Entwicklung und Realisierung von internationalen Projekten und Begegnungen zwischen Jugendlichen aus Europa, insbesondere aus Frankreich und Deutschland, sowie natürlichen und juristischen Personen, die im Kultur- und Bildungsbereich tätig sind. Diese Projekte und Begegnungen zielen auf die Förderung der Zusammenarbeit und Verständigung der oben genannten Zielgruppen durch die Organisation und Durchführung von Fortbildungskursen im Bereich der sprachlichen, künstlerischen, interkulturellen und politischen Bildung.
(3) die ideelle Unterstützung und Beratung von Institutionen und Gruppen, die im Sinne des Vereins tätig sind. Ferner ist die finanzielle Unterstützung der oben genannten Institutionen und Gruppen im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen möglich.








